Teilnahmebedingungen für Künstler bei Musikaz
Diese Seite regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit mit Musikaz. Sie schafft Klarheit zu Leistungen, Vergütung, Laufzeit, Rechten und den Voraussetzungen für Veröffentlichungen.
Grundlage der Zusammenarbeit ist ein einheitliches Modell aus 15 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Monat sowie einer Beteiligung von 80 % beim Künstler und 20 % bei Musikaz.
Klare Bedingungen statt offener Erwartungen
Musikaz arbeitet bewusst transparent. Die Teilnahmebedingungen machen nachvollziehbar, wie die Zusammenarbeit aufgebaut ist, welche Leistungen erbracht werden und welche Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gelten.
Sie bilden die Grundlage für eine strukturierte Zusammenarbeit mit Künstlern, die ihre Musik ernsthaft entwickeln und langfristig sichtbar machen wollen.
Musikaz versteht Zusammenarbeit nicht als lose Zugehörigkeit, sondern als klaren Rahmen mit nachvollziehbaren Leistungen und verbindlichen Strukturen.
Regelungen für die Zusammenarbeit mit Musikaz
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Musikaz und Künstlern im Rahmen von Musikveröffentlichungen, Präsentation und Entwicklung von Releases. Mit der Zusammenarbeit erkennt der Künstler diese Bedingungen an.
2. Modell der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit basiert auf einem einheitlichen Modell aus einer monatlichen Pauschale in Höhe von 15 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie einer Beteiligung von 20 % der Einnahmen für Musikaz. 80 % verbleiben beim Künstler.
Die Pauschale deckt organisatorische und technische Leistungen im Hintergrund ab und ist unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Musik.
3. Leistungen von Musikaz
- Distribution auf Streaming-Plattformen
- Release-Planung und Terminierung
- Veröffentlichung und Präsentation auf musikaz.de
- Erstellung und Pflege eines Artist-Profils
- Integration in Social-Media-Kanäle
- Vorstellung in der Radioshow „Next Up: Newcomers“
- Strategische Unterstützung bei Releases
Ein Anspruch auf Reichweite oder wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht.
4. Auszahlung und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Der Mindest-Auszahlungsbetrag beträgt 50 €. Bei automatischen Revenue-Splits erfolgt die Auszahlung direkt über die jeweilige Plattform.
5. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit beträgt 12 Monate pro Release und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt.
6. Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit und erfolgt in Textform.
7. Rechte an der Musik
Der Künstler bleibt Inhaber der Masterrechte. Die Exklusivität gilt nur während der Laufzeit des jeweiligen Releases.
8. Veröffentlichungsvoraussetzungen
- Finale und gemasterte Audiodatei
- Keine Rechteverletzungen
- Vollständige Metadaten
- Professionelles Cover
- Keine unzulässigen Inhalte
- Kennzeichnung bei KI-Nutzung
9. Mitwirkungspflichten
Der Künstler verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit, zur Bereitstellung korrekter Informationen und zu einer strukturierten Zusammenarbeit.
10. Haftung
Musikaz haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen bestehen.
Klare Bedingungen sind Teil einer sauberen Zusammenarbeit
Musikaz arbeitet bewusst nachvollziehbar. Wer Musik veröffentlicht, sollte wissen, wie Leistungen, Beteiligung und Voraussetzungen geregelt sind.
Gute Zusammenarbeit beginnt dort, wo Erwartungen und Leistungen klar definiert sind.
Bei Fragen kannst du dich jederzeit direkt per E-Mail melden.